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Anwaltskanzlei
Katrin
Ammann-Sigel
Rechtsanwältin & Mediatorin
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Was
ist eigentlich Mediation? |
Mediation
ist ein außergerichtliches, freiwilliges Konfliktbearbeitungsverfahren,
in dem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen
Dritten (Mediator), der selbst keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis
besitzt, gemeinsame, aufeinander bezogene Entscheidungen treffen.
Idealerweise endet das Mediationsverfahren mit einer sog.
Win-Win-Situation, d.h. anders als im Verfahren vor einem
ordentlichen Gericht gibt es keine Gewinner und Verlierer.
Mediation
in dem Sinne, wie sie heute ver-standen wird, wurde Anfang
der siebziger Jahre in den USA entwickelt. Dort setzte sich
die Erkenntnis durch, dass vielfach juristische Konflikte
von persönlichen Beziehungskonflikten überschattet
und beeinflusst werden, und eine möglichst für alle
Beteiligten interessengerechte Lösung nicht durch eine
richterliche Entscheidung erreichbar ist. |
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Wer
kann sich an einen Mediator wenden? |
Grundsätzlich
jeder, der einen Konflikt, den er mit einer anderen Partei
hat, zusammen mit dieser selbst und außergerichtlich,
aber mit Unterstützung eines neutralen Dritten, lösen
möchte.
Die Anwendungsgebiete
der Mediation sind vielfältig.
Hier sind insbesondere zu nennen:
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die
Familienmediation (auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen),
Mediation in mietrechtlichen, inner- und außerbetrieblichen
sowie nachbarschaftlichen Streitigkeiten,
im Bereich des Umweltrechts,
die sog. Wirtschaftsmediation |
Grundsätzlich
sind die Parteien die „Herren des Mediationsverfahrens“
und treffen – anders als im Verfahren vor einem ordentlichen
Gericht oder einem Schiedsgericht – eigenverantwortliche
Entscheidun-gen, um ihren Konflikt zu lösen. |
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Daher
sind die folgenden Grundprinzipien der Mediation zu beachten: |
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Freiwilligkeit,
d.h. die Parteien entschließen sich freiwillig, also
ohne äußeren Zwang, zur Einleitung und Durchführung
des Mediationsverfahrens,
Eigenverantwortlichkeit,
d.h. es findet keine Übertragung des Konflikts auf einen anderen
(Richter, Anwalt, Staatsanwalt) statt, sondern jede Partei
muss ihren Standpunkt selbst verdeutlichen, der anderen Partei
nahebringen und auch das Ergebnis verantworten,
Informiertheit
der Parteien, d.h. es müssen alle für die Entscheidung
relevanten Fakten aufgedeckt werden. Dazu gehören neben
reinen Sachinforma-tionen gerade auch die Interessen,
von denen die jeweilige Partei geleitet wird, da durch
sie der Weg zu einer möglichst optimalen Lösung
eröffnet wird.
Vertraulichkeit,
d.h. alle Informationen, die in das Mediationsverfahren eingebracht
werden, müssen streng vertraulich behandelt werden. Daher
ist gleich zu Beginn des Verfahrens von den Parteien
eine Regelung zu treffen, nach der sich die Konfliktparteien
verpflichten, ihre Kenntnisse aus dem Mediationsverfahren
nicht in einem anschließenden Gerichtsprozess gegen
die andere Partei zu verwenden, falls die Mediation scheitert.
Neutralität des Mediators, d.h. sowohl seine persönliche
Neutralität gegenüber den Parteien als auch seine
Neutralität im Mediationsverfahren. Der Mediator ist
Vermittler zwischen den Parteien ohne eigene Entscheidungsbefugnis
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Wie
läuft das Mediationsverfahren ab? |
Das
Mediationsverfahren läuft regelmäßig in fünf
Phasen ab: |
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Phase 1:
Einführung in die Mediation durch den Mediator/Abschluss
des
Media tionsvertrages als Grundlage für das weitere Vorgehen
Phase 2: Erarbeitung der Themensammlung, Bestandsaufnahme
Phase 3: Interessenfindung, Bearbeitung der Konfliktfelder.
Die Arbeit der Parteien an deren tatsächlichen
Interessen und Bedürfnissen hinter den eingenommenen Positionen
ist das „Herzstück“ der Mediation. Denn nur
wenn die Parteien ihre wirklichen Interessen und Bedürfnisse
selbst und gegenseitig kennen, können sie eine allseits
zufriedenstellende ausgewogene und tragfähige Lösung
ihres Konfliktes erarbeiten.
Phase 4: Einigung, Abschluss einer Vereinbarung
Phase 5: schriftliche Fixierung der ausgehandelten Ergebnisse
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Wie
teuer ist ein Mediationsverfahren? |
Die
Vergütung des Mediators erfolgt auf Stundensatzbasis. Die
Höhe richtet sich
nach dem Feld der Mediation. Erfahrungsgemäß müssen
für ein Mediations-verfahren im Durchschnitt 10 bis 15
Sitzungen à 1-1,5 Stunden angesetzt werden. Die Parteien
müssen sich zu Beginn des Mediationsverfahrens darüber
einigen, zu welcher Quote die Kosten zwischen ihnen aufgeteilt
werden soll. Diese Einigung ist Bestandteil des zwischen den
Parteien und der Mediatorin zu schließenden Mediationsvertrages.
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